Von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR ist der Frachtführer gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchst. c CMR befreit, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist. Ein Verladefehler kommt in Betracht, …
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