Vergütungen für Fremdkapital, das eine Kapitalgesellschaft nicht nur kurzfristig von einem Anteilseigner erhalten hat, der zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr wesentlich am Grund- oder Stammkapital beteiligt war, sind auch eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Vergütungen insgesamt mehr als 250.000 …
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