Eine Ausfuhrerstattung für Rindfleisch ist ausgeschlossen, wenn sich die ordnungsgemäße Durchführung des BSE-Schnelltests nicht nachweisen lässt.
Nach Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 der im Streitfall anzuwendenden VO Nr. 800/1999 wird Ausfuhrerstattung nicht gewährt, wenn die Erzeugnisse am …
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