Die Nacherhebung des gesetzlich geschuldeten Zollbetrags ist auch dann zulässig, wenn die Zollbehörde diesen Betrag nicht innerhalb der Zwei-Tages-Frist des Art. 220 Abs. 1 Satz 1 ZK buchmäßig erfasst hat.
Von der Nacherhebung abzusehen ist nicht deshalb geboten, weil die …
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