Die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist – als sog. Nullbescheinigung – auch dann vorzulegen, wenn der Steuerpflichtige angibt, …
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