Während des Übergangszeitraums von höchstens fünf Jahren ab dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union dürfen die Bedingungen für den Zugang bulgarischer Studenten zum Arbeitsmarkt eines anderen Mitgliedstaats nicht restriktiver sein als die für Studenten aus Drittländern geltenden Bedingungen.
Das Protokoll …
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